Versicherungsvermittlerrichtlinie: Zulassung nach § 34
d Abs. 1 GewO und als Makler
für Geldanlagen und Darlehen
Zulassung als
Makler/Berater für Versicherungen gemäß §34 d Abs.1 GewO
In In Deutschland werden
unsere Mandanten derzeit exklusiv betreut durch den unabhänigen Makler Herrn
Patrick Ott, Höfen 4, 82549 Königsdorf.
Erlaubnis nach Paragraf 34 d Abs. 1 GewO,
erteilt durch die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333
München www.muenchen.ihk.de:
Vermittlerregister:
Register-Nr. D-0V8N-AGJ35-68 Siehe
auch:
www.vermittlerregister.info
Beteiligungsklausel:
Der Versicherungsvermittler bestätigt hiermit, dass er
keine direkte oder indirekte Beteiligung von
über 10% am Kapital oder den Stimmrechten eines
bestimmten Versicherungsunternehmens besitzt.
Zusätzlich ist auch kein Versicherungsunternehmen in der
oben beschriebenen Weise an dem Versicherungsvermittler beteiligt.
Unabhängigkeitsklausel: Der
Versicherungsvermittler bestätigt hiermit, dass er
nicht vertraglich verpflichtet ist,
Versicherungsvermittlungsgeschäfte
ausschließlich mit einem oder mehreren
Versicherungsunternehmungen zu
tätigen.
Zulassung als Makler für Darlehen, Geldanlage und
Anlageberatung gemäß § 34 c
GewO
Herr Patrick Oliver
Ott hat die Zulassung durch das
Landratsamt Bad-Tölz/Wolfrsatshausen unter dem AZ 64-826-8 gemäß § 34 c GewO als
Makler für Darlehen, Vermittlung des Abschlusses von Anteilsscheinen einer
Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen Investmentanteilen (sofern diese in
Deutschland vertrieben werden dürfen), sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet
werden(insbesondere geschlossene Immobilienfonds und stille
Gesellschaftsanteile)sowie öffentlich angebotener Anteile an einer und von
verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder
Kommanditgesellschaft. Diese Zulassung erstreckt sich ferner auf dias Betreiben
von Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des
Kreditwesengesetzes.