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Versicherungsvermittlerrichtlinie: Zulassung nach § 34 d Abs. 1 GewO und als Makler für Geldanlagen und Darlehen     

Zulassung als Makler/Berater für Versicherungen gemäß §34 d Abs.1 GewO                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             In In Deutschland werden unsere Mandanten derzeit exklusiv betreut durch den unabhänigen Makler Herrn Patrick Ott, Höfen 4, 82549 Königsdorf.  

Erlaubnis nach Paragraf 34 d Abs. 1 GewO, erteilt durch die IHK für München und Oberbayern, Max-Joseph-Straße 2, 80333 München www.muenchen.ihk.de: 
Vermittlerregister: Register-Nr.  D-0V8N-AGJ35-68   
 Siehe auch:  www.vermittlerregister.info   

Beteiligungsklausel: Der Versicherungsvermittler bestätigt hiermit, dass er keine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% am Kapital oder den Stimmrechten eines bestimmten Versicherungsunternehmens besitzt. Zusätzlich ist auch kein Versicherungsunternehmen in der oben beschriebenen Weise an dem Versicherungsvermittler beteiligt.                                                                                                                                                                                                                                                                                                            Unabhängigkeitsklausel: Der Versicherungsvermittler bestätigt hiermit, dass er nicht vertraglich verpflichtet ist, Versicherungsvermittlungsgeschäfte ausschließlich mit einem oder mehreren Versicherungsunternehmungen zu tätigen.

Zulassung als Makler für Darlehen, Geldanlage und Anlageberatung gemäß § 34 c GewO

Herr Patrick Oliver Ott hat die Zulassung durch das Landratsamt Bad-Tölz/Wolfrsatshausen unter dem AZ 64-826-8 gemäß § 34 c GewO als Makler  für Darlehen,  Vermittlung des Abschlusses von Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft, ausländischen Investmentanteilen (sofern diese in Deutschland vertrieben werden dürfen), sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden(insbesondere geschlossene Immobilienfonds und stille Gesellschaftsanteile)sowie öffentlich angebotener Anteile an einer und von verbrieften Forderungen gegen eine Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft. Diese Zulassung erstreckt sich ferner auf dias Betreiben von Anlageberatung im Sinne der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes.  


Chambervelt, Rooselain & Cie.  |  info@crcie.com